Monatsarchiv für März 2010

 
 

Jede Dienstleistung muss bezahlt werden – auch wenn dies nicht ausdrücklich gesagt wurde

Aus gegebenem Anlass (eine Kundin erhielt von uns 2 Stunden Beratung in Steuer- und Buchhaltungsfragen) eine Mitteilung, die auch andere interessieren dürfte.

Unsere Steuerberaterin Marion Dohle besuchte letzte Woche Kundin A. Es wurden 2 Stunden vereinbart, um das Budget der Kundin zu schonen, denn selbstverständlich muss die Fahrzeit mit bezahlt werden. Hier sind wir jedoch moderat: Wir berechnen nur die genaue Fahrzeit. Bei Coachingstunden kostet jede angefangene Stunde 100,- + Mwst. Wir sagen dies vorher. Wir müssen das aber nicht, denn es ist klar, dass jedes auch noch so kleine Unternehmen für seine Leistungen Geld nimmt. Wenn dies nicht vorher exakt vereinbart  wurde, gelten die branchenüblichen Sätze.

Für Unternehmensberatung sind 100,- durchaus angemessen und liegen eher noch im unteren Bereich.

Also: Bitte immer vorher fragen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Denn zahlen muss der Kunde immer, das hat die Rechtssprechung der letzten Jahre gezeigt. Und wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, womöglich geklagt werden muss, verdoppeln oder verdreifachen sich die bis dahin entstandenen Kosten schneller als manchem bewusst ist.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer zahlen Sie erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro aus Gewerbe.

Sollten Sie jedoch ein oder mehrere Gewerbe und zusätzlich noch einen oder mehrere Freie Berufe angemeldet haben, so müssen Sie in dem Moment, wo Sie mehr Gewinn aus Gewerbe erwirtschaften als aus dem Freien Beruf, für die Gesamteinnahmen Gewerbesteuer zahlen.

Sie verhindern dann Gewerbesteuer nur durch sofort abschreibbare Betriebsausgaben in entsprechender Höhe, die dem Gewerbe zugeordnet werden.

Im ersten Gründungsjahr zahlt  ein Gewerbetreibender  so gut wie nie Gewerbesteuer.

Kleinunternehmerregelung

Wer im ersten Gründungsjahr unter 17500 Euro Umsatz erwirtschaftet, kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen.

Vorteil: Sie berechnen dem Kunden keine Umsatzsteuer, können also, wenn Sie ausschließlich Privatkunden haben preiswerter anbieten.

Nachteil 1: Sie dürfen keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen und bekommen vom Finanzamt keine Umsatzsteuer zurück.

Nachteil 2: Sie müssen auf Ihren Rechnungen vermerken, dass Sie die Kleinunternehmerreglung gewählt haben. Damit weiß Ihr Kunde, dass Sie nur geringe Einnahmen haben.

TIPP: Bitte nur als Klavierlehrer oder Seniorenbetreuer etc. beantragen!


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