Monatsarchiv für Oktober 2010

 
 

Gründungszuschuss bleibt vorerst Pflichtleistung

Der Gründungszuschuss bleibt bis Ende 2011 eine Pflichtleistung. An den Zugangsvoraussetzungen wird nichts geändert. Für dieses Jahr stehen Mittel zur Verfügung. Es dürfte also keine Probleme bei den Anträgen geben. Falls doch, bitte Existentia kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert.

Nebentätigkeit wird bestraft

Wir unmittelbar vor Beginn in die Selbstständigkeit mit Gründungszuschuss starten will und zuvor der Bundesagentur für Arbeit ordnungsgemäß mitgeteilt hat, dass er oder sie eine Nebentätigkeit aufgenommen hat, bekommt beim Gründungszuschuss die gesamten 9 Monate diese Summe abgezogen. Der Eigenbehalt beträgt lediglich 165,- Euro.

Existentia rät: Nebentätigkeit sofort beenden und dies schriftlich mitteilen. Aufpassen, dass in den letzten 30 Tagen vor der Gründung kein Geld mehr fließt.


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