Monatsarchiv für Januar 2011

 
 

Pflicht zur Rentenversicherung jetzt erweitert

Schlechte Nachrichten: Auch Trainer, Supervisoren, Coache etc. werden jetzt mit Lehrern in einen Topf gepackt und sollen zwangsweise rentenversichert werden. Lediglich die Einstellung einer Arberitskraft ab 401,- Bruttogehalt erlaubt eine Befreiung.

Finger weg von Geschäftskonten

Wer keine Kapitalgesellschaft gründet, braucht auch kein Geschäftskonto. Wer dennoch eines eröffnet wird bestraft. Mit Schlechtbehandlung und langen Wartenzeiten. Der Grund liegt darin, dass nicht mehr die bisherige Bankfiliale zuständig ist, sondern ein Geschäftskundenkontobetreuer. Dieser ist überlastet, im Urlaub und bei Krankheit gibt es anscheinend keine Vertretung. Fragen werden schleppend bis gar nicht beantwortet.

Drei Beispiele:

  1. Im November 2010 wurden für die Steuererklärung fehlende Kreditkartenrechnungen aus dem Jahr 2009 per Mail angefordert. Einige Tage später kam die Mailanwort, dass dies veranlasst sei. Am 3. Dezember wurde die Bank noch einmal erinnert. Keine Antwort. Am 14. Dezember schrieben wir an die Geschäftsführung der Bank eine Beschwerde. Am 10.Januar 2011 kam ein nettes Entschuldigungsschreiben. Heute, am 18. Januar sind noch immer keine Kontoauzszüge da.
  2. Per 20. Dezember wurde die Bank per Mail gebeten, alle Post für Geschäfts- und Privatkonto ausschließlich an die Büroadresse zu senden. Keine Antwort, dafür waren am 17. Januar 2 Briefe wieder im privaten Briefkasten.
  3. Die Krönung! Im April 2010 wurde ein Antrag auf Erhöhung des Disporahmens gestellt. Die Antwort steht bis heute aus. Existentia ist beeindruckt.

Künstlersozialkasse

Künstler sind sehr oft gezwungen, neben ihrer eigentlichen künstlerischen Tätigkeit noch etwas anderes zum Broterwerb zu unternehmen. Dies ist unschädlich für den Verbleib in der KSK, wenn die Einnahmen daraus unter 400,- monatlich oder 4800,- jährlich bleiben. Unter Einnahmen versteht die KSK wie auch das Finanzamt Gewinn und nicht etwa den Umsatz.

Auch eine Festanstellung, etwa ein Minijob bis 400,- monatlich stellt kein Problem dar. Sollte eine Festanstellung, ob befristet oder nicht, erfolgen, so müssen Sie der KSK immer mitteilen, dass Sie erstens weiterhin künstlerisch tätig sind und zweitens mehr Geld mit Kunst als mit dieser Festanstellung verdienen. Wenn nicht, werden Sie zwar nicht immer gleich rausgeworfen, müssen aber zumindest Teile von KV und RV selbst tragen. Existentia rät, immer zu versuchen, eine angebotene Festanstellung in eine selbstständige Tätigkeit umzuwandeln.


  • Kalender

    Januar 2011
    M D M D F S S
    « Dez   Feb »
     12
    3456789
    10111213141516
    17181920212223
    24252627282930
    31