Häusliches Arbeitszimmer darf bis zu 10% privat genutzt werden
In jedem Fall aber muss das Arbeitszimmer von den übrigen Räumen der Wohnung abgetrennt sein.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind unbegrenzt abzugsfähig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung darstellt. In anderen Fällen ist es bis zu einem Gesamtbetrag von 1.250 Euro abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Finanzverwaltung nennt u.a. folgende Beispiele (für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers):
Einem Lehrer steht kein Schreibtisch für die Unterrichtsvorbereitung zur Verfügung oder der Arbeitgeber bietet einem Orchester-Musiker keine Möglichkeit zu üben, ein angestellter EDV-Berater leistet Bereitschaftsdienst außerhalb der Bürozeiten oder ein Bankangestellter muss außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Büroarbeiten verrichten und kann in diesen Zeiten die Geschäftsräume nicht nutzen. Die Möbel und Einrichtungsgtegenstände sind indes immer zu 100% absetzbar.

