Monatsarchiv für August 2011

 
 

Scheinselbstständigkeit kann teuer werden

Wenn Selbstständige ausschließlich für ihren ehemaligen Arbeitgeber tätig sind, besteht Scheinselbstständigkeit. Die Gefahr der vollständigen Rückzahlung vom Gründungszuschuss droht immer dann, wenn Sie als Existenzgründer nur einen Auftraggeber haben. Zudem besteht dann Rentenversicherungspflicht. Zumindest 20% Ihrer Einnahmen pro Jahr müssen von einem, besser von mehreren weiteren Auftraggebern stammen. Wenn’s auffliegt, ist nicht nur der komplette Gründungszuschuss zurückzuzahlen, es erfolgt zusätzlich die Geldstrafe eines 5-stelligen Betrages.

KSK und Eintrag ins Handelsregister

Ein Handelsregistereintrag ist kein Hindernis für die Mitgliedschaft in der KSK. Entscheidend ist die Rechtsform. Bei einer GbR ändert sich nichts, es gibt allerdings eine Mitteilungspflicht an die KSK.
Bei einer GmbH kommt es darauf an, ob und wie viel Geld aus der GmbH an den Gesellschafter fließt.
Die KSK entscheidet von Fall zu Fall.

Harte Bandagen bei Weitergewährung Gründungszuschuss

Seit 4 Wochen werden alle Anträge unserer Kunden auf Weitergewährung zum Gründungszuschuss abgelehnt. Bisher haben wir den Kunden stets geraten, in Widerspruch zu gehen. Jetzt liegt uns schriftlich folgender Bescheid vor:
” Die Agentur für Arbeit hat sich entschlossen, den Gründungszuschuss für weitere 6 Monate ( 2. Phase) nur dann zu gewähren, wenn aufgrund der bisherigen Geschäftstätigkeit und der beschriebenen zukünftigen Aktivitäten zu erwarten ist, dass der Lebensunterhalt aus den Einkünften der selbstständigen Tätigkeit nach der neunmonatigen Anlaufphase bestritten werden kann und der weitere Gründungszuschuss ausschließlich für die soziale Absicherung erforderlich ist.”
Es wird auf die Pfändungsgrenze von 1030,- verwiesen. Diese Summe muss nach Ansicht der Agentur für Arbeit bereits nach wenigen Monaten als Gewinn erwirtschaftet werden. Wie weltfremd doch Behörden sein können!


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