Scheinselbstständigkeit kann teuer werden
Wenn Selbstständige ausschließlich für ihren ehemaligen Arbeitgeber tätig sind, besteht Scheinselbstständigkeit. Die Gefahr der vollständigen Rückzahlung vom Gründungszuschuss droht immer dann, wenn Sie als Existenzgründer nur einen Auftraggeber haben. Zudem besteht dann Rentenversicherungspflicht. Zumindest 20% Ihrer Einnahmen pro Jahr müssen von einem, besser von mehreren weiteren Auftraggebern stammen. Wenn’s auffliegt, ist nicht nur der komplette Gründungszuschuss zurückzuzahlen, es erfolgt zusätzlich die Geldstrafe eines 5-stelligen Betrages.

