Künstler zahlen nur 7% Umsatzsteuer
Regisseure indes müssen den vollen Satz von 19% abführen. Das Finanzamt führt folgenden Grund dafür an:
Die Dienstleistungen der den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künster sind weder mit denen eines Regisseurs gleichwertig noch stehen sie im Wettbewerb zueinander.
Danke der Regisseurin Andrea Thiesen, dies uns diesen wertvollen Hinweis schickte.


