Alle harten Fakten für den Gründungszuschuss bleiben unangefochten
Der Bunderat hat gestern keine Änderungsempfehlung zu den beschlossenen Maßnahmen bezüglich des Gründungszuschuss abgegeben. Daher bleibt es bei den Regelungen (Ermessensleistung, Kürzung von 9 auf 6 Monate und 150 Tage Restanspruchspflicht auf ALG I) , die der Bundestag hierzu im Oktober beschlossen hatte. Eine Evaluation soll deren praktische Umsetzung in den nächsten Jahren beobachten – darauf einigten sich Bund und Länder in einer Protokollerklärung.
Der heute beschlossene Einigungsvorschlag wird direkt dem Deutschen Bundestag zugeleitet, der sich voraussichtlich am kommenden Donnerstag damit befasst. Der Bundesrat könnte dann am Freitag, 25. November 2011 über das geänderte Gesetz abstimmen. Früheste Umsetzung kann somit Montag 28.11.2011 sein. Existentia bleibt dran.

