Tagesarchiv für den 21. Februar 2012

 
 

Vorsteuerabzug nicht immer anerkannt

Beispiel: Sie bekommen eine Rechnung, in der Leistungsdatum oder Vorname fehlen oder falsch sind. In diesem Fall sollten Sie immer nur den Nettobetrag überweisen und dem Kunden mitteilen, das der Rest der Rechnung erst beglichen wird, wenn eine korrekte Rechnung vorliegt. Denn nur dann können Sie sich vom Finanzamt die Vorsteuer wiederholen.

Sie wissen nicht, was die Vorsteuer ist?
Wir arbeiten mit 3 Begriffen: Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer.
Die Mehrwertsteuer hat sich eingebürgert als Sammelbegriff, ist aber nicht wirklich korrekt. Eigentlich müssten wir auf unseren Rechnungen immer die Umsatzsteuer berechnen und uns von bezahlten Rechnungen die Vorsteuer wiederholen.
Noch nicht klar? Dann besuchen Sie eines unserer Buchhaltungsseminare, wo Ihnen Tatjana Tiedge mit Engelsgeduld alles noch einmal ganz langsam und mit vielen Beispielen versehen erklärt. Nächster Termin dafür ist vom 12.-15. März 2012.


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