Archiv der Kategorie ‘Freie Berufe‘

 
 

Künstler zahlen nur 7% Umsatzsteuer

Regisseure indes müssen den vollen Satz von 19% abführen. Das Finanzamt führt folgenden Grund dafür an:

Die Dienstleistungen der den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künster sind weder mit denen eines Regisseurs gleichwertig noch stehen sie im Wettbewerb zueinander.

Danke der Regisseurin Andrea Thiesen, dies uns diesen wertvollen Hinweis schickte.

KSK und Eintrag ins Handelsregister

Ein Handelsregistereintrag ist kein Hindernis für die Mitgliedschaft in der KSK. Entscheidend ist die Rechtsform. Bei einer GbR ändert sich nichts, es gibt allerdings eine Mitteilungspflicht an die KSK.
Bei einer GmbH kommt es darauf an, ob und wie viel Geld aus der GmbH an den Gesellschafter fließt.
Die KSK entscheidet von Fall zu Fall.

Künstlersozialkasse

Künstler sind sehr oft gezwungen, neben ihrer eigentlichen künstlerischen Tätigkeit noch etwas anderes zum Broterwerb zu unternehmen. Dies ist unschädlich für den Verbleib in der KSK, wenn die Einnahmen daraus unter 400,- monatlich oder 4800,- jährlich bleiben. Unter Einnahmen versteht die KSK wie auch das Finanzamt Gewinn und nicht etwa den Umsatz.

Auch eine Festanstellung, etwa ein Minijob bis 400,- monatlich stellt kein Problem dar. Sollte eine Festanstellung, ob befristet oder nicht, erfolgen, so müssen Sie der KSK immer mitteilen, dass Sie erstens weiterhin künstlerisch tätig sind und zweitens mehr Geld mit Kunst als mit dieser Festanstellung verdienen. Wenn nicht, werden Sie zwar nicht immer gleich rausgeworfen, müssen aber zumindest Teile von KV und RV selbst tragen. Existentia rät, immer zu versuchen, eine angebotene Festanstellung in eine selbstständige Tätigkeit umzuwandeln.


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