Archiv der Kategorie ‘Freie Berufe‘

 
 

Künstlersozialkasse

Künstler sind sehr oft gezwungen, neben ihrer eigentlichen künstlerischen Tätigkeit noch etwas anderes zum Broterwerb zu unternehmen. Dies ist unschädlich für den Verbleib in der KSK, wenn die Einnahmen daraus unter 400,- monatlich oder 4800,- jährlich bleiben. Unter Einnahmen versteht die KSK wie auch das Finanzamt Gewinn und nicht etwa den Umsatz.

Auch eine Festanstellung, etwa ein Minijob bis 400,- monatlich stellt kein Problem dar. Sollte eine Festanstellung, ob befristet oder nicht, erfolgen, so müssen Sie der KSK immer mitteilen, dass Sie erstens weiterhin künstlerisch tätig sind und zweitens mehr Geld mit Kunst als mit dieser Festanstellung verdienen. Wenn nicht, werden Sie zwar nicht immer gleich rausgeworfen, müssen aber zumindest Teile von KV und RV selbst tragen. Existentia rät, immer zu versuchen, eine angebotene Festanstellung in eine selbstständige Tätigkeit umzuwandeln.

Handwerkskammer jetzt auch offen für Freiberufler

Nein, die Rede ist nicht von der Anmeldung, die nach wie vor nur für Handwerker möglich ist. Aber die Handwerkskammer ist jetzt auch Regionalpartner für alle Freiberufler, die das Gründercoaching Deutschland beantragen wollen. Als Freiberufler haben Sie also jetzt die freie Wahl Ihrer Vorprüfstelle. Der Pferdefuß: auch hier sind 50,- + Mwst. für diese Prüfung zu zahlen.

Aber keine Sorge: auf Wunsch übernimmt Existentia diese Kosten gern für Sie. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie den Coachingvertrag auch bei Existentia abschließen.

Gewerbetreibende können nach wie vor kostenfrei die IHK als Regionalpartner wählen. Gleiches gilt für die Handwerker, die Handwerkskammer arbeitet für sie kostenfrei.

Kleiner Trost: Gewerbetreibende und Handwerker müssen irgendwann (ab 24.500,- Gewinn) Gewerbesteuern zahlen. Freiberufler nicht.

Freiberufler müssen ab sofort 50 Euro an die IHK zahlen.

Es scheint wie ein  Joke. Aber die IHK hat eine neue Einnahmequelle entdeckt.

Jeder Freiberufler, der einen Antrag für das Gründercoaching Deutschland stellt, muss dies wie alle Gewerbetreibenden auch über die IHK tun (für Handwerker ist die HDK zuständig). Ab 1.9.2010 erhält nun jeder Freiberufler nach Überprüfung der Antragsberechtigung eine Rechnung über 50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Tröstlich immerhin, dass damit zumindest die Gewähr für das Coaching so gut wie sicher ist. Bisher gab es jedenfalls keine Ablehnung durch die KfW, wenn die IHK vorher  den Antrags befürwortet hat.

Existentia-Kunden sind überwiegend Freiberufler. Darum übernimmt Existentia die Rechnungsbegleichung bei der IHK, sofern ein Coachingvertrag mit Existentia in voller Höhe (4000,-) abgeschlossen wird.


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