Kredit ohne Bank

Wenn mehrere Menschen über das Internet Geschäftsideen oder Projekte finanzieren, nennt sich das Crowdfunding oder auch Social Lending. Wenn Ihre Geschäftsidee überzeugt, bieten Hunderte von Anbietern kleine oder Summen zur Finanzierung an. Die Zinssätze sind allerdings meist deutlich höher als bei einer Bank. Dafür ist das Verfahren auch unproblematischer. Die Schufa-Auskunft wird natürlich auch hier gezogen. Ein Monatseinkommen von 1000,- ist Voraussetzung. Je höher das Risiko, desto höher der Zinssatz. Sie müssen folglich mit Konzept, Ihrer Person und mit kaufmännischem Wissen überzeugen.
Standard Konditionen: Sollzinssatz: ab 3,5% (bonitätsabhängig), fest für die gesamte Laufzeit, Effektiver Jahreszins: ab 4,85%, Nettokreditbetrag: 960 bis 48.750 Euro, Vertragslaufzeit: 36 oder 60 Monate, Bearbeitungsgebühr: 2,5% bis 3% (bereits im Effektivzins enthalten)
Infos: www.smava.de und www.auxmoney,com

Problem GEZ und PC

Das Verwaltungsgericht Münster (Aktz. 7 K 1473/07, 26.09.08) entschied: Ein privater PC-Nutzer, in dessen Haushalt kein herkömmliches Rundfunkgerät vorhanden ist und der seinen PC nicht für den Rundfunk- oder Fernsehempfang nutzt, ist kein Rundfunkteilnehmer. Er muss daher für seinen PC keine GEZ-Gebühren zahlen. Der Gebührenbescheid der GEZ ist hier rechtswidrig. (Und wer kein Rundfunkteilnehmer ist, kann bei der GEZ auch nichts anmelden.)

Das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktz.: 1 K496/08.KO, 15.07.08) entschied: Gebührenforderungen der GEZ für einen in einer Anwaltskanzlei gewerblich genutzten PC sind rechtswidrig. Die Kanzlei werde nicht schon dadurch zum Rundfunkteilnehmer, dass sie einen PC besitzt. Bei gewerblicher PC-Nutzung sei typisierend davon auszugehen, dass der PC nicht für den Rundfunkempfang genutzt werde. Der GEZ-Gebührenbescheid verletze die im Grundgesetz verankerten Bürgerrechte auf Informationsfreiheit und Berufsfreiheit. (Auch in solchen Fällen gibt es also nichts bei der GEZ anzumelden.)

Das Verwaltungsgericht Braunschweig (Aktz.: 4 A 149/07, 15.07.2008) entschied: Ein Unternehmensberater, der in seiner Wohnung seinen PC gewerblich nutzt, muss wegen § 5, Abs. 3 RGebStV keine PC-Gebühren zahlen, wenn auf dem gleichen Grundstück wenigstens ein herkömmliches Rundfunkgerät bereitgehalten wird. Ob dieses herkömmliche Rundfunkgerät auf dem Grundstück privat oder gewerblich genutzt wird, spielt keine Rolle. (Ein aus diesem Grund gebührenfreier PCs ist ebenfalls nicht meldepflichtig.)

Wir dürfen uns also entspannt zurücklehnen.

Groenewold hat Zettl mitproduziert- doch von welchem Geld?

Da gibt es böse Gerüchte über Geldanlagegeschäfte mit Berliner Promis, das Geld ist futsch, es soll in den Film geflossen sein. Entgegen aller schlechten Kritiken hat uns der Film jedoch ausgesprochen gut gefallen. Er ist so schön charakterlos und könnte problemlos im Hier und Jetzt der Berliner Filzpolitik spielen. Überspitzungen gehören zum Genre, die Dialoge sind köstlich, Realsatire pur. Denn mit ein bisschen Phantasie erkennen wir sie alle wieder, Harald Schmidt als korrupter Mecklenburgischer Ministerpräsidenten hat große Ähnlichkeit mit dem Niedersachsen, der jetzt endlich seinen Hut genommen hat, die drogenabhängige TV-Moderratorin könnte Sabine Chr… und …., nein, mehr  verraten wir nicht,  schauen Sie sich den Film doch einfach an, die Erkenntnisse folgen unausweichlich. Zettl ist eine richtig gut gemachte Politposse mit zahlreichen Promis. Das mag die geprellten Schauspieler vermutlich wenig trösten. Denn nicht sie stehen im Abspann, sondern nur David Groenewold.


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