Die Beiträge sind seit 1.1.2011 erheblich gestiegen. Zum Glück gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie bis zum 31.3.2011 kündigen, gilt dies auch rückwirkend zum 31.12.2010. Bereits gezahlte Beiträge werden Ihnen zurückgezahlt. Danach können Sie erst wieder nach 5 Jahren kündigen.
Kleine Provokation von einer, die das nicht lassen kann: Wozu um alles in der Welt brauchen Sie eine Arbeitslosenversicherung? Seien Sie fleißig und engagiert. Gehen Sie auf Kundenwünsche ein. Agieren Sie flexibel auf den Markt. Erweitern oder ändern Sie Ihr Aufgabengebiet, wenn erforderlich. Kämpfen Sie. Behandeln Sie Ihre Kunden so, wie Sie selbst als Kunde behandelt werden wollen. Und noch ein bisschen besser. Dann werden Sie zwar eventuell doch in einem Bereich scheitern, aber niemals generell. Setzen Sie sich zum Ziel, die Nr.1. zu werden in Ihrer Branche. Setzen Sie sich Etappenziele. Kalkulieren Sie immer einen Plan B mit ein. Hören Sie auf mit Ihrer Selbstständigkeit, wenn Sie nach 2 Jahren noch immer nicht gewinnbringend arbeiten. Gründen Sie sofort ein neues, vielleicht auch ganz anderes Unternehmen. Sie brauchen keine Arbeitslosenversicherung. Definitiv ein NEIN zur Arbeitslosenversicherung.