Gründen Sie JETZT!
Wer von der alten Regelung noch profitieren möchte (v. a. vom Rechtsanspruch bei tragfähigem Konzept), sollte daher unverzüglich einen Antrag auf Gründungszuschuss abholen und anschließend vor dem voraussichtlichen Stichtag am 31.10.2011* sein Unternehmen gründen (Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler).
Nur den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit abholen, danach zum Gewerbe- oder Finanzamt die Anmeldung zu einem Oktobertag Ihrer Wahl abgeben und spästentens am 31.10.2011 bei der Agentur abgeben. Das Abgeben des ausgefüllten Antrags mit Businessplan und fachkundiger Stellungnahme (machen wir in 3 Stunden im Seminar zusammen mit Ihnen komplett fertig) ist normalerweise auch noch nachträglich möglich. Wir empfehlen aber dringend, die Unterlagen auch schon vor dem voraussichtlichen Stichtag am 31.10.2011 einzureichen, um sicher zu gehen, dass die Frist eingehalten wurde. Ansonsten sollte eine (schriftliche) Bestätigung von der Arbeitsagentur eingeholt werden, dass eine spätere Abgabe möglich ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzes. Nach derzeitigem Stand soll dies der 31.10.2011 sein. Somit wären das Gesetz und damit die Änderungen beim Gründungszuschuss ab dem 01.11.2011 rechtskräftig. Es ist aber nicht völlig auszuschließen, dass die Änderungen schon zum 15.10.2011 greifen.

