Gründen Sie JETZT!

Wer von der alten Regelung noch profitieren möchte (v. a. vom Rechtsanspruch bei tragfähigem Konzept), sollte daher unverzüglich einen Antrag auf Gründungszuschuss abholen und anschließend vor dem voraussichtlichen Stichtag am 31.10.2011* sein Unternehmen gründen (Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler).

Nur den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit abholen, danach zum Gewerbe- oder Finanzamt die Anmeldung zu einem Oktobertag Ihrer Wahl abgeben und spästentens am 31.10.2011 bei der Agentur abgeben. Das Abgeben des ausgefüllten Antrags mit Businessplan und fachkundiger Stellungnahme  (machen wir in 3 Stunden im Seminar zusammen mit Ihnen komplett fertig) ist normalerweise auch noch nachträglich möglich. Wir empfehlen aber dringend, die Unterlagen auch schon vor dem voraussichtlichen Stichtag am 31.10.2011 einzureichen, um sicher zu gehen, dass die Frist eingehalten wurde. Ansonsten sollte eine (schriftliche) Bestätigung von der  Arbeitsagentur eingeholt werden, dass eine spätere Abgabe möglich ist. Entscheidend  ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzes. Nach derzeitigem Stand soll dies der 31.10.2011 sein. Somit wären das Gesetz und damit die Änderungen beim Gründungszuschuss ab dem 01.11.2011 rechtskräftig. Es ist aber nicht völlig auszuschließen, dass die Änderungen schon zum 15.10.2011 greifen.

Fachkundige Stellungnahme und Kosten

Sie sind Handwerker und brauchen eine Fachkundige Stellungnahme? Die Handwerkskammer erstellt diese für Sie zum Nulltarif.
Bedingung: Vorlage von Businessplan, Lebenslauf, Zeugnissen, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar. Für Meister entfällt diese Pflicht zwar, ein Seminar wird dennoch empfohlen.
Wer ein Gewerbe anmelden will, kann nach wie vor die IHK mit der Fachkundigen Stellnahme beauftragen. Die Kosten dafür betragen 25,-.

Existentia nimmt 50,- (+ Umsatzsteuer) und darf alle Berufsbilder beurteilen. Sie dürfen also nicht nur als Freiberufler oder Künstler, sondern auch als Gewerbetreibender und Handwerker zu uns kommen wegen des Stempels. Wenn es eilt, geht das innerhalb einer Stunde.

290 Euro für eine Fachkundige Stellungnahme?

Die Fachkundige Stellungnahme, die ein Architekt – wie jeder andere Gründer auch – braucht, um sich selbstständig machen zu können, kostet bei der Architektenkammer richtig viel Geld. Sie haben die Wahl. Sie dürfen Ihre Fachkundige Stellungnahme einholen wo immer Sie möchten.
Bei Existentia ist dies innerhalb eines Tages für ganze 50 Euro möglich.


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