KfW-Gründercoaching wird vereinfacht

Endlich. Ab 2. Quartal 2011 werden die Regionalpartner für 2 Bereiche ausgehebelt. Alle Unterlagen können direkt bei der KfW ohne den Umweg über IHK oder HWK eingereicht werden. Der Abschlussbericht wird ebenfalls standardisiert. Einzig die Antragstellung muss noch über die beiden Regionalpartner laufen. Auch die Kosten für Freiberufler (50,- + Mwst.) bleiben trotz aller Kritik der Betroffenen bestehen.

Tipp von EXISTENTIA: wenn möglich die HWK wählen, die Bearbeitung dort erfolgt schneller und professioneller. Bei der IHK wird das Beratungsgespräch schon mal dazu genutzt, über persönliche Dinge statt über den Job und das Coaching zu sprechen. Ein objektives Vorgehen wird häufig ersetzt durch Privates. Es sei denn, Sie interssieren sich wirklich für das Liebesleben einer Sachbearbeiterin. Dann nix wie hin zu…

Nein, Namen werden hier nicht genannt. Die Dame weiß, dass sie gemeint ist. Allerdings hat sie schon einmal Besserung gelobt. Sie kann wohl nicht anders.

Handwerkskammer jetzt auch offen für Freiberufler

Nein, die Rede ist nicht von der Anmeldung, die nach wie vor nur für Handwerker möglich ist. Aber die Handwerkskammer ist jetzt auch Regionalpartner für alle Freiberufler, die das Gründercoaching Deutschland beantragen wollen. Als Freiberufler haben Sie also jetzt die freie Wahl Ihrer Vorprüfstelle. Der Pferdefuß: auch hier sind 50,- + Mwst. für diese Prüfung zu zahlen.

Aber keine Sorge: auf Wunsch übernimmt Existentia diese Kosten gern für Sie. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie den Coachingvertrag auch bei Existentia abschließen.

Gewerbetreibende können nach wie vor kostenfrei die IHK als Regionalpartner wählen. Gleiches gilt für die Handwerker, die Handwerkskammer arbeitet für sie kostenfrei.

Kleiner Trost: Gewerbetreibende und Handwerker müssen irgendwann (ab 24.500,- Gewinn) Gewerbesteuern zahlen. Freiberufler nicht.

Freiberufler müssen ab sofort 50 Euro an die IHK zahlen.

Es scheint wie ein  Joke. Aber die IHK hat eine neue Einnahmequelle entdeckt.

Jeder Freiberufler, der einen Antrag für das Gründercoaching Deutschland stellt, muss dies wie alle Gewerbetreibenden auch über die IHK tun (für Handwerker ist die HDK zuständig). Ab 1.9.2010 erhält nun jeder Freiberufler nach Überprüfung der Antragsberechtigung eine Rechnung über 50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Tröstlich immerhin, dass damit zumindest die Gewähr für das Coaching so gut wie sicher ist. Bisher gab es jedenfalls keine Ablehnung durch die KfW, wenn die IHK vorher  den Antrags befürwortet hat.

Existentia-Kunden sind überwiegend Freiberufler. Darum übernimmt Existentia die Rechnungsbegleichung bei der IHK, sofern ein Coachingvertrag mit Existentia in voller Höhe (4000,-) abgeschlossen wird.


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