KSK und Eintrag ins Handelsregister
Ein Handelsregistereintrag ist kein Hindernis für die Mitgliedschaft in der KSK. Entscheidend ist die Rechtsform. Bei einer GbR ändert sich nichts, es gibt allerdings eine Mitteilungspflicht an die KSK.
Bei einer GmbH kommt es darauf an, ob und wie viel Geld aus der GmbH an den Gesellschafter fließt.
Die KSK entscheidet von Fall zu Fall.

