Kleinunternehmerregelung

Wer im ersten Gründungsjahr unter 17500 Euro Umsatz erwirtschaftet, kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen.

Vorteil: Sie berechnen dem Kunden keine Umsatzsteuer, können also, wenn Sie ausschließlich Privatkunden haben preiswerter anbieten.

Nachteil 1: Sie dürfen keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen und bekommen vom Finanzamt keine Umsatzsteuer zurück.

Nachteil 2: Sie müssen auf Ihren Rechnungen vermerken, dass Sie die Kleinunternehmerreglung gewählt haben. Damit weiß Ihr Kunde, dass Sie nur geringe Einnahmen haben.

TIPP: Bitte nur als Klavierlehrer oder Seniorenbetreuer etc. beantragen!


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