Kleinunternehmerregelung
Wer im ersten Gründungsjahr unter 17500 Euro Umsatz erwirtschaftet, kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen.
Vorteil: Sie berechnen dem Kunden keine Umsatzsteuer, können also, wenn Sie ausschließlich Privatkunden haben preiswerter anbieten.
Nachteil 1: Sie dürfen keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen und bekommen vom Finanzamt keine Umsatzsteuer zurück.
Nachteil 2: Sie müssen auf Ihren Rechnungen vermerken, dass Sie die Kleinunternehmerreglung gewählt haben. Damit weiß Ihr Kunde, dass Sie nur geringe Einnahmen haben.
TIPP: Bitte nur als Klavierlehrer oder Seniorenbetreuer etc. beantragen!

