Nebentätigkeit wird bestraft
Wir unmittelbar vor Beginn in die Selbstständigkeit mit Gründungszuschuss starten will und zuvor der Bundesagentur für Arbeit ordnungsgemäß mitgeteilt hat, dass er oder sie eine Nebentätigkeit aufgenommen hat, bekommt beim Gründungszuschuss die gesamten 9 Monate diese Summe abgezogen. Der Eigenbehalt beträgt lediglich 165,- Euro.
Existentia rät: Nebentätigkeit sofort beenden und dies schriftlich mitteilen. Aufpassen, dass in den letzten 30 Tagen vor der Gründung kein Geld mehr fließt.

